Allgemeine Informationen über die Kindertagespflege
Voraussetzung, um Kindertagespflegeperson zu werden
Grundlegend ist das Interesse an Kindern und die Freude am Umgang mit ihnen sowie die Bereitschaft, Kinder ein Stück auf dem Weg ihrer Entwicklung zu begleiten. Die Tätigkeit sollte für einen längeren, möglichst mehrjährigen Zeitraum gewählt werden. Selbstverständlich gehören die Eltern als Experten ihrer Kinder dazu und Sie sollten bereit sein, mit ihnen in einer Erziehungspartnerschaft zusammen zu arbeiten.
Nachweise
Zur Erteilung der Erlaubnis nach § 43 SGB VIII müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitsnachweis sowie ein Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz vorgelegt werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Masern geimpft werden kann und nicht über einen ausreichenden Masernschutz verfügt, muss dies ärztlich bestätigen lassen.
Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
In der Regel müssen Sie eine Grundqualifizierung absolvieren und in jedem Fall ist zusätzlich der Besuch eines Kurses zur ersten Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern obligatorisch.
Geeignete Räumlichkeiten
Die Räume müssen kindgerecht, anregend ausgestattet und sicher sein. Genügend Platz zum Spielen und für die tägliche Pflege, Tageslicht, Heizung und Belüftung sowie eine ruhige Möglichkeit zum Schlafen sind selbstverständlich. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Erarbeitung einer Online-Checkliste gefördert, um die eigenen Räumlichkeiten zu überprüfen. Diese finden sie hier.