Sie als Eltern leisten, wie bei einem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung auch, einen Elternbeitrag, der in der Richtlinie der Stadt Gera zur Förderung und Ausgestaltung der Kindertagespflege im § 13 festgesetzt ist.
Der Elternbeitrag wird auf Grundlage des § 29 ThürKigaG bestimmt. Folgende Elternbeiträge sind für das Jahr 2023 monatlich an das Jugendamt Gera zu entrichten:
- Ganztagsbetreuung (mindestens acht Stunden) 156 EUR
- Zwei-Drittel-Betreuung (mindestens sechs Stunden) 104 EUR
- Halbtagsbetreuung (mindestens vier Stunden) 78 EUR
- ergänzende Kindertagespflege (pro Stunde) 1,14 EUR
Sollten die Eltern durch ein weiteres Kind Angebote der Kindertagesbetreuung nutzen, ermäßigt sich der Elternbeitrag für das zweite Kind auf:
- Ganztagsbetreuung (mindestens acht Stunden) 141 EUR
- Zwei-Drittel-Betreuung (mindestens sechs Stunden) 94 EUR
- Halbtagsbetreuung (mindestens vier Stunden) 70 EUR
- ergänzende Kindertagespflege (pro Stunde) 1,04 EUR
Die Höhe der Elternbeiträge wird um 1% des jeweiligen Vorjahreswertes kalenderjährlich angepasst.
Hinzu kommen noch die Kosten für die Verpflegung, die im Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson festgelegt werden und auch an diese zu entrichten sind.